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Canigou Cycling Mittelmeer & Pyrenäen Rennrad Urlaub

AGB und Datenschutz

Canigou Cycling Allgemeine Geschäftsbedingungen.

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1. Vereinbarung

1. Mit Ihrer Anmeldung bei Canigou Cycling S.L. akzeptieren Sie diese Bedingungen.
2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen and die Vereinbarung kommt mit unserer Bestätigung Ihrer Anmeldung zustande.
3. Sie müssen den speziellen Anforderungen des Rad-Urlaubs genügen (bitte, informieren Sie sich auf unserer Website), ansonsten können Sie völlig oder teilweise ausgeschlossen werden. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Reisepreises über den Betrag der durch Ausschluss ersparten Aufwendungen hinaus.
4. Die Vereinbarung wird auf Basis dieser Bedingungen geschlossen und unterliegt spanischem Recht.

2. Zahlung

1. Nach Abschluss der Vereinbarung wird eine Registrierungsgebühr in Höhe von EUR 180,- pro Person und pro begonnener Woche Urlaub zur Zahlung fällig. Für Etappentouren beträgt die Registrierungsgebühr EUR 500,-. Diese Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt unserer Bestätigung auf unserem Konto eingehen. Der Restbetrag des Rad-Urlaubs wird am Tag Ihrer Ankunft bei Canigou Cycling S.L. fällig und ist in bar, per Kreditkarte oder per Überweisung zu begleichen. Im Falle der Zahlung per Überweisung, muss der Restbetrag spätestens bis zum Tag Ihrer Ankunft auf unserem Konto eingegangen sein.
2. Der in der Vereinbarung festgelegte Preis in Euro wird unter folgenden Voraussetzungen garantiert:
3. Nach Abschluss der Vereinbarung kann sich eine Änderungen des Preises sowohl nach oben als auch nach unten nur bei Veränderungen hinsichtlich der Abgaben, Steuern oder Gebühren für bestimmte Dienstleistungen (z.B. Mehrwertsteuer) ergeben. Generell ist eine Preisanpassung nur bis 20 Tage vor Urlaubsbeginn möglich.

3. Änderungen der Buchung

Wenn Sie nach Erhalt unserer Bestätigung ein wichtiges Merkmal der gebuchten Reise (z.B. das Datum des Rad-Urlaub oder das Hotel) ändern möchten, werden wir uns bemühen Ihren Wunsch zu erfüllen, aber bitte beachten Sie, dass dies nicht immer möglich sein wird. Zu diesem Zwecke müssen Sie unverzüglich schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-mail) den Änderungswunsch beantragen. Falls die Änderung möglich ist, können für die Änderung Spesen von EUR 40,- verlangt werden.

4. Übertragung einer Buchung

Sie können Ihre Buchung bis 15 Tage vor Beginn des Rad-Urlaubs mit Canigou Cycling S.L. an eine andere Person übertragen. Sie als Vertragspartner sind verpflichtet, uns über diese Änderung schriftlich zu informieren. Die Ersatzperson muss den Anforderungen, die mit der Teilnahme an der Tour verbunden sind insbesondere den physischen Anforderungen des Programms, genügen. Sowohl der Übernehmer als auch der Übertragende als ursprünglich Buchender, haften solidarisch für den noch offenen Reisepreis und für sich aus der Übertragung ergebende Mehrkosten.

5. Stornierung

1. Sie können innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses und unter Umständen bis zum Beginn des Rad-Urlaubs mit Canigou Cycling S.L. ohne Angabe von Gründen kündigen.
2. Sie unterrichten uns von einer Kündigung/Widerruf, auf einem dauerhaften Datenträger entweder mittels selbst formulierter Nachricht oder durch Nutzung des Widerrufsformulars auf unserer Website. Sie erhalten von Canigou Cycling S.L. per Email umgehend eine Empfangsbestätigung über den Widerruf.
3. Die Ausübung des Widerrufsrechts entbindet die Parteien von den vertraglichen Verpflichtungen. Canigou Cycling S.L. wird sämtliche Gutschriften zu Ihren Gunsten innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag, an dem der Widerruf eingegangen ist, erstatten.
4. Es fallen keine Stornokosten für die Tätigkeit von Canigou Cycling S.L. an, wenn der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen erklärt wird. Danach fällt eine Stornogebühr von EUR 40,- an.
5. In jedem Fall ist der Verbraucher verpflichtet gemäß den Vorgaben der spanischen Pauschalreise-Verordnung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% des Gesamtreisepreises zu zahlen, wenn der Widerruf/Stornierung mehr als 10 und weniger als 15 Tage vor dem geplanten Reisebeginn erklärt wird; zwischen 10 und 3 Tagen vor Reisebeginn beträgt die Vertragsstrafe 15% und später als 2 Tage vor der Abreise 25%, ausgenommen im Falle höherer Gewalt.
6. Erscheinen Sie nicht rechtzeitig zu Reisebeginn (‚no-show’) oder erklären Sie den Widerruf nicht in der oben erklärten Weise an Canigou Cycling S.L. so ist der gesamte Reisepreis fällig.

6. Wesentliche Änderungen und Stornierungen durch Canigou Cycling S.L.

1. Ist Canigou Cycling S.L. gezwungen, vor Beginn des Rad-Urlaubs wesentliche Bestandteile zu ändern, wie etwa den Preis, so werden Sie baldmöglichst darüber informiert, um Ihnen zu ermöglichen, entsprechende Entscheidungen zu treffen und insbesondere: a) entweder ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten oder b) eine Vertragsergänzung in Bezug auf die Änderungen und die Auswirkungen auf den Preis zu akzeptieren. Sie unterrichten Canigou Cycling S.L. von Ihrer Entscheidung innerhalb von 3 Tagen nach Mitteilung über die Änderungen. Reagieren Sie nicht auf die Ankündigung der Änderungen innerhalb dieser Frist, so wird angenommen, dass Sie Ihr Recht auf Rücktritt vom Vertrag ausüben.
2. Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, weil Canigou Cycling S.L. vor Beginn des Rad-Urlaubs gezwungen war wesentliche Bestandteile des Rad-Urlaubs zu ändern, oder wenn, aus welchem Grund auch immer, ausgenommen Verschulden von Ihnen, Canigou Cycling S.L. den Rad-Urlaub vor dem Beginn absagt, so haben Sie das Recht: a) entweder zu verlangen, dass die Firma die Dienste kostenlos ersetzt, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie, unter Berücksichtigung der Zwecke für die Sie die erforderlichen Dienstleistungen benötigen, erfolgen; oder b) so schnell wie möglich eine Rückerstattung aller im Rahmen des Auftrags geleisteten Zahlungen zu verlangen. Die Zahlung erfolgt in jedem Fall innerhalb von 7 Tagen, beginnend ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung des Vertrags Canigou Cycling S.L mitgeteilt worden ist. Der Betrag wird Ihnen entweder in Bar oder per Überweisung erstattet. Canigou Cycling wird kein Geld das von Ihnen bezahlt wurde einbehalten, auch nicht für Auslagen. Wie auch immer Sie sich entscheiden, Canigou Cycling ist verpflichtet Ihnen eine Strafe wie folget zu zahlen: 5% des Reisepreises, wenn Ihre Reise zwischen 2 Monaten und 15 Tagen vor dem Beginn storniert wird, 10% des Reisepreises, wenn Ihre Reise zwischen 14 Tagen und 3 Tagen vor dem Beginn storniert wird, 25% des Reisepreises, wenn Ihre Reise weniger als 48 Stunden vor dem Beginn storniert wird, es sei denn, die Reise wird storniert weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder eine Ursache von höherer Gewalt vorliegt.
3. Sollte sich nach Antritt des Rad-Urlaubs herausstellen, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden kann, wird Canigou Cycling S.L. alternative Arrangements für die Weiterführung Ihres Rad-Urlaubs treffen, ohne das Ihnen hierbei zusätzliche Kosten entstehen, und wird eventuelle Preisdifferenzen zwischen der vereinbarten und erbrachten Leistung kompensieren. Falls es unmöglich ist solche Arrangements zu treffen, wird Canigou Cycling S.L., wo vertretbar, einen Rücktransport zum Startort der Reise, oder zu einem anderen vereinbarten Ort, ohne Zusatzkosten bereitstellen.
4. Für die Zwecke dieser Klausel wird Ihnen frühestmöglich eine Benachrichtigung mit Ihren Optionen, einschließlich Ihrem Recht auf Rückerstattung, in Textform auf einem dauerhaften Datenträger zugestellt. Die Frist für die Wahl zwischen Kündigung und Ersatz beginnt mit dem Erhalt dieser Benachrichtigung und erlischt, unabhängig hiervon, ein Jahr nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

7. Haftung

1. Canigou Cycling S.L. ist Ihnen gegenüber für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags verantwortlich, unabhängig davon, ob die Leistungen von Canigou Cycling S.L. oder einem Dritten erbracht werden.
2. Canigou Cycling S.L. haftet für Sie, es sei denn, der Ausfall oder die unsachgemäße Leistung ist zurückzuführen auf: a) die Versäumnisse sind auf Sie zurückzuführen, b) diese Versäumnisse sind einer dritten Partei zuzurechnen, die in keinem Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen steht und welche weder voraussehbar noch vermeidbar waren; c) diese Versäumnisse sind auf höhere Gewalt zurückzuführen; oder d) ein Ereignis, das Canigou Cycling S.L. oder ein dritter Anbieter von Dienstleistungen, auch mit aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Insbesondere übernimmt Canigou Cycling S.L. keine Haftung in Fällen von Diebstahl oder Verlust Ihres Eigentums, einschließlich Bargeld, Gepäck, Fotoausrüstung, Fahrrad oder Fahrradteile, oder andere persönliche Gegenstände, wo Versäumnisse auf Sie zurückzuführen sind. Darüber hinaus üben Sie Ihren Sport auf eigenes Risiko aus, so dass Canigou Cycling S.L. keine Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit der Ausübung des Radsports übernimmt. Dies gilt dann, wenn Sie sich nicht an die von Canigou Cycling gegebenen Anweisungen halten (z. B. dass beim Radfahren ein Helm zu tragen ist, dass es strikt untersagt ist sich an einem Begleitfahrzeug festzuhalten), oder Sie halten sich nicht an die Verkehrsregeln. Dies gilt auch wenn Sie an einer von uns per GPS, per Bike-Guide, oder Begleitfahrzeug geführten Tour teilnehmen.
3. Werden die Dienstleistungen nicht durch internationale Konventionen geregelt: a) Eine Entschädigungen durch Canigou Cycling S.L. für Vermögensschäden und Sachschäden (nicht Körperschäden) wird auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Diese Beschränkung gilt auch für immaterielle Schäden die nicht aufgrund von Personenschäden (z.B. Schadensersatz für entgangene Feiertage) entstanden sind. b) Eine Entschädigung für den Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Gepäck wird auf bis zu EUR 350,- begrenzt. Canigou Cycling S.L. ist nicht berechtigt die Bestimmungen diese Absatzes in Anspruch zu nehmen, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde, oder durch Fehlverhalten bzw. Rücksichtslosigkeit eingetreten ist, oder wissentlich, dass solche Schäden wahrscheinlich eintreten werden, gehandelt wurde.
4. Die Haftungsregeln der vorhergehenden Absätze sind nicht anwendbar bei Dienstleistungen, die nicht Teil des Rad-Urlaubs sind, wie etwa Ausflüge, die Teilnahme an Sport- oder Kulturveranstaltungen, Besuche von Ausstellungen oder Museen, oder andere ähnliche Tätigkeiten, sofern diese nicht Teil des Gesamtpreises der Dienstleistungen sind und sie wurden als Option anlässlich oder während des Rad-Urlaubs gebucht. In diesen Fällen wird Canigou Cycling S.L. Sie über den optionale Charakter der Aktivität informieren und darüber, dass diese nicht Teil des Rad-Urlaubs ist. Wo Canigou Cycling S.L. an dem Abschluss des Vertrages für die Bereitstellung solcher Dienstleistungen mitwirkt, wird die Firma, wo angebracht, in Übereinstimmung mit den spezifischen Regeln des Vertrages haftbar gemacht.

8. Unterstützung

1. Wo Misserfolge bei der Erfüllung des Vertrags eintreten, wird Canigou Cycling S.L. Ihnen bei Schwierigkeiten schnelle Hilfe geben, obwohl die Firma von der Haftung befreit ist. Im Falle von Verletzung, Krankheit oder Tod während des Rad-Urlaubs, deren Ursache auf eine Tätigkeit zurückzuführen ist die nicht Teil des Rad-Urlaubs ist (z.B. eine von uns organisierte Exkursion), wird die Firma nach Ihrem Ermessen Rat, Hilfe und Unterstützung gewähren. Die Kosten dieser Unterstützung ist auf einen Höchstbetrag von EUR 200,- begrenzt.
2. Diese Pflicht zur Unterstützung nach dem vorherigen Absatz wird ausgeschlossen, wenn die Ausfälle ausschließlich auf Ihr vorsätzliches Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
3. Sie sind verpflichtet Canigou Cycling S.L. über einen aufgetretenen Rad-Urlaubsmangel zu informieren. Unterlassen Sie dieses, so besteht keine Pflicht Hilfestellung zu leisten.

9. Insolvenz

Um eine ausreichende Sicherheit für die Rückerstattung des bereits gezahlten Geldes und Ihrer Rückreise im Falle von einer Insolvenz von Canigou Cycling S.L. zu gewährleisten, hat das Unternehmen eine Versicherung mit einem in Spanien entsprechend autorisiertem Versicherer abgeschlossen.
Im Rahmen dieser Versicherung, verpflichtet sich der Versicherer, in Übereinstimmung mit der katalanischen Reiseagentur Verordnungen, in diesen Fällen zu entschädigen. Diese Versicherung ist während Ihres Rad-Urlaub in Kraft und entspricht dem Insolvenz-System der EU (z.B. Sicherungsschein in Deutschland).

10. Reklamationen

1. Sollten Sie während des Rad-Urlaubs eine Beschwerde haben, informieren Sie bitte Canigou Cycling sobald wie möglich. Wir werden versuchen den Gegenstand Ihrer Beschwerde zu beheben. Falls eine Lösung vor Ort nicht gefunden werden kann, richten Sie Ihre Beschwerde bitte an den Kundendienst von Canigou Cyling S.L. unter der Telefonnummer +34 972 637 424, per E-Mail an info@canigou-cycling.com oder per Post an: C/ Raval, 33, E-17256 Pals, Girona, Spanien, innerhalb von 20 Tagen, ab dem Zeitpunkt an dem der Rad-Urlaub beendet werden sollte.
2. Reklamationen werden auf einem dauerhaften Datenträger innerhalb von 20 Tagen beantwortet. Falls eine Lösung nicht gefunden werden kann, stehen Ihnen auch die Möglichkeiten der Schlichtung und der Rechtsweg für Klagen gegen Canigou Cycling S.L. offen.

11. Schlichtung

Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, die sich nicht gütlich lösen lassen, können von Ihnen vor ein Schiedsgericht auf der Basis des Rechts und in Übereinstimmung mit dem Verfahren der Junta Arbitral de Consum de Catalunya (JACC) gebracht werden. Diese Schiedsverfahren Regelung stellt eine einfache, schnelle und kostengünstige Form der Lösung eines Streits dar und resultiert in einer verbindlichen und endgültigen Entscheidung. Details sind auf Anfrage verfügbar und können auch auf der Homepage der Junta Arbitral de Consumo eingesehen werden (http://www.consum.cat/qui_som/junta_arbitral/). Dieses Verfahren ist nicht anwendbar, wenn der Streitbetrag niedriger als EUR 500,- oder höher als EUR 5.000,- pro Person ist und auch nicht bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Körperverletzung.

12. Zuständigkeit

1. Neben dem Schiedsverfahren, sind auch Klagen gegen Canigou Cycling S.L. möglich und gegebenenfalls ist der Gerichtsstand in Girona (Spanien), wo das Unternehmen ansässig ist, oder vor den Gerichten des Ortes Ihres Wohnsitzes (Art 15 und 16 Brüssel I-Verordnung 44/2001/EG). Für Verbraucher die nicht in EU-Mitgliedstaaten wohnhaft sind ist der Gerichtsstand gegebenenfalls auch in Girona.
2. Nach dem Ende des Zeitraums von 2 Jahren nach dem planmäßigen Ende des Rad-Urlaub, können keine rechtliche Schritte gegen Canigou Cycling S.L. aus diesem Vertrag genommen werden.

Diese AGB unterliegen dem Urheberrecht: Dr. Josep M. Bech Serrat, Girona, Katalonien, Spanienjmbech.advocat@udg.edu © 2010.

Datenschutz

Wie im spanischem Ley Organica 15/1999 vom 13. Dezember de protection de Datos de Caracter Personal festgelegt, möchte Canigou Cycling S.L. seinen Kunden mitteilen, dass alle persönlichen Informationen, welche wir von Ihnen erhalten, ausschließlich für die Planung unserer eigenen Geschäftstätigkeit verwendet werden. Daher akzeptiert Canigou Cycling S.L. , unter der Adresse welche im Programm genannt ist, die volle Verantwortung für die Verwendung dieser Daten und erklärt, dass sie diese nicht an Dritte, ausgenommen Dritte welche in der Erfüllung des Vertrags involviert sind, weitergibt.

In Bezug auf Artikel 6 des Ley Organica 15/1999 , erinnert Sie Canigou Cycling, S.L. daran, dass Ihre Einwilligung nicht erforderlich ist, wenn die Daten für die Erfüllung Ihres Vertrags oder für den Zweck vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage erfolgen, bestimmt sind. Sie können Ihre Auskunftsrechte, Widerspruchsrechte sowie ihr Recht, unzutreffende oder unvollständige Daten berichtigen oder löschen zu lassen, jederzeit geltend machen.